282 DIE MALAYISCHE HALBINSEL. zu
der
auf
45
Mill.
geschätzten,
vielleicht
aus
alter
Mischung
zwi-
schen
den
gelben
Ostasiaten
gegangenen
Rasse
liche
Inselland
bis
nach
Australien,
sowie
Madagaskar
bewohnt.
Sie
sind
von
mittlerem
ebenmäßigem
Wuchs,
olivenbraun,
mit
schwarzem
glattem
Haupthaar,
aber
bartlos,
und
pflegen
sich
mit
weiten
Beinkleidern,
einem
langen
bunten
Hüfttuch
(Sarong)
dar-
über
und
einer
losen
Jacke
zu
bekleiden.
Ihre
Sprache
ist
mon-
golischer
Wurzel.
Sie
haben
mit
dem
Islam,
zu
dessen
Bekennern
sie
seit
dem
XIII.
Jahrh.
gehören,
die
arabischen
Schriftzeichen
angenommen
und
besitzen
eine
eigene
Literatur.
Ihre
Kultur
be-
ruht
auf
dem
Reisbau
mit
künstlicher
Berieselung.
Sie
ermangeln
aber
des
Erwerbsinns
und
sehen
der
wirtschaftlichen
Erschließung
des
Landes
durch
die
Fremden
die
Chinesen
die
Hälfte
der
Gesamtbevölkerung
industrielle
Unternehmer
lichem
Reichtum.
Die
Europäer
zuerst
Fuß
faßten
(S.
287),
waren
bis
vor
wenigen
Jahrzehnten
nur
am
Küstensaum
angesiedelt,
dringen
jetzt
aber
ebenfalls
nach
dem
Innern
vor.
Eine
Menge
anderer
Völker
südindische
andere
Nordindier
Politisch
setzt
sich
der
südliche
Teil
der
Halbinsel
zusammen
aus
der
brit.
Schutzstaaten.
Die
Straits
Settlements,
d.
h.
Siedelungen
an
der
Straße
(von
Malakka),
kurz
„Straits“
genannt,
bestehen
aus
den
drei
Provinzen
Wellesley,
zu
der
die
Insel
Penang,
ein
gegen-
überliegender
Festlandstreifen
und
der
Bezirk
Dinding
(S.
286)
gehören,
Malakka
(S.
287)
und
der
Insel
Singapore,
mit
einer
Gesamtfläche
von
4140qkm
und
722075
Einwohnern
päer
Exekutiv-
und
ein
gesetzgebender
Rat
zur
Seite.
Die
Malayischen
Schutzstaaten
umfassen
die
Sultanate
(von
N.
nach
S.)
Perlis,
Kedah,
Kelantan,
Tringganu,
Perak,
Pahang,
Selangor,
Negri
Sembilan
und
Johore,
zusammen
133500qkm,
mit
1935900
Ein-
wohnern
auch
Tringganu
bilden
einen
Staatenbund
(Federated
Malay
mit
einem
brit.
der
dem
Gouverneur
Stellung
eines
Truppenkontingents
verpflichtet.
Das
Abhängigkeits-
verhältnis
der
übrigen
ist
ähnlich
geordnet.
Landesmünze
ist
der
Straits-Dollar
($)
in
Silber,
der
in
100
Cent
geteilt
wird.
1906
ist
der
Wert
von
60
$
auf
7
£
Sterl.
festgelegt
worden,
1
$
also
=
2
Sh.
4
p.,
in
deutschem